Den Schreibtisch aufräumen ...
Es gibt viele Gründe, warum ein aufgeräumter Schreibtisch sinnvoll ist - egal ob es der Schreibtisch am Arbeitsplatz oder zu Hause ist. Einer davon ist die Zeit, die Sie durch Ordnung gewinnen können. Denn auf einem aufgeräumten Schreitisch findet man die Dinge, die man sucht einfach schneller und verbringt so deutlich weniger Zeit mit lästigem Suchen. Ein weiterer Vorteil: wichtige Terminangelegenheiten gehen nicht so schnell unter.
Das Geheimnis eines aufgeräumten Schreibtischs
Das Geheimnis eines aufgeräumten Schreibtischs lautet ganz einfach: alles hat seinen Platz. Wenn nichts herumliegt, ablenkt und sich alles dort befindet, wo man es erwartet, kann man konzentrierter arbeiten. Daraus resultiert Sicherheit. Sicherheit gibt ein gutes Gefühl und steigert die Motivation. Die folgenden fünf Methoden können Ihnen helfen, leichter Ordnung zu halten:
Die 5-Gegenstände-Regel
Je weniger auf dem Schreitisch steht, desto mehr Übersicht hat man. Daher sollten alle „Platzfresser“ sofort verbannt werden: Scanner oder Faxgeräte sollten weder auf noch direkt neben dem Schreibtisch stehen. Auf den Schreibtisch gehören nur Dinge, mit denen gearbeitet und worauf geschrieben wird. Also vor allem:
- Bildschirm
- Tastatur
- Maus
- Block und Stifte
- Telefon
Alle weiteren Gegenstände sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Erlauben Sie sich maximal fünf weitere Gegenstände, denn jeder weitere frisst Platz und nimmt die Sicht auf Wichtiges.
4-Fächer-Regel
Sobald neue Unterlagen eintreffen, können diese mit Hilfe der 4-Fächer-Regel schnell vorsortiert werden.
Fach 1 ist der Papierkorb, der alles, was entsorgt werden kann, aufnimmt: zum Beispiel Prospekte und alte Unterlagen. Nach dem Aussortieren direkt ins Altpapier und auf den Müll damit!
In Fach 2 gehören Dinge, die abgegeben oder im Büro an Kollegen weitergeleitet werden können.
Fach 3 ist für wichtige Dinge reserviert. Alles, was unmittelbar erledigt werden kann und muss, gehört hier hinein. Nachdem Sie mit dem Sortieren fertig sind, haben Sie einen guten Überblick, was in welcher Reihenfolge ansteht.
Fach 4 ist die klassische Ablage. Hier kommt alles hinein, das nicht bearbeitet, abgegeben, weitergeleitet oder weggeworfen werden kann. Diese Unterlagen sollten Sie in gut beschrifteten Ordnern abheften.
Ablage effizient organisieren
Es passiert nur allzu schnell, dass der Schreibtisch und die Schubladen zum unsortierten Posteingang mutieren und ein undurchdringliches Dickicht aus Kontoauszügen, Versicherungsschreiben, Quittungen usw. entsteht. Aber mit nur fünf verschiedenen Ordnern ist es möglich, Überblick in seine privaten Unterlagen zu bringen.
Kaufen Sie fünf große Ordner und ca. 50 Trennblätter und heften Sie Ihre Unterlagen nach folgendem Prinzip ab:
- Ordner Nr. 1: Finanzen
- Trennblätter: Girokonto, Bausparvertrag, Investmentfonds, Sparbuch, Darlehen/Kredite, Rente
- Ordner Nr. 2: Versicherungen
- Trennblätter: Kfz, Hausrat, Haftpflicht, Krankenversicherung, Zusatzversicherungen
- Ordner Nr. 3: Beruf
- Trennblätter: Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsnachweise, Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse
- Ordner Nr. 4: Verträge
- Trennblätter: Handy, Mietvertrag, Kaufverträge, Quittungen/Garantien
- Ordner Nr. 5: Privates
- Trennblätter: Geburtsurkunden (auch die der Kinder), Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass
Alte Unterlagen entsorgen
Wenn der Papier- und Ablagestapel kleiner wird, kann das ein richtig gutes Gefühl sein. Auch von Kontoauszügen, Verträgen und Versicherungsunterlagen darf man sich irgendwann trennen. Allerdings muss man auch als Privatperson feste, gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen beachten. Und auch manche Quittungen sollte man aus eigenem Interesse einige Zeit aufbewahren. Hier ein Überblick zu einzelnen Unterlagen:
- Kontoauszüge
- Um größere Zahlungen (für Möbel, Computer etc.) nachweisen zu können, ist es angebracht, Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen aufzuheben. Ausreichend sind 3 Jahre, das entspricht der Verjährungsfrist der so genannten Alltagsgeschäfte.
- Kaufverträge und Kassenbons
- Heben Sie Kaufverträge und Kassenbons mindestens für die Zeit der Garantie auf. Diese beträgt in den meisten Fällen 2 Jahre. Bei teuren Dingen lohnt es sich, die Belege generell zu sammeln, um bei Verlust oder späterem Verkauf einen Nachweis über den Wert zu haben.
- Rechnungen
- Für das Aufbewahren von Rechnungen gilt eine gesetzliche Frist von 3 Jahren. Eine Ausnahme: Handwerkerrechnungen. Diese mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahren, da bei baulichen Veränderungen die Gewährleistungspflicht der Handwerker ebenfalls 5 Jahre beträgt.
- Arbeitsverträge und Gehaltsunterlagen
- Jegliche Unterlagen dieser Art sollten so lange aufgehoben werden, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist.
- Versicherungsunterlagen
- Ganz gleich, ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Lebensversicherung: Sämtliche Unterlagen grundsätzlich so lange aufbewahren, wie die jeweilige Versicherung läuft.
- Unterlagen zur Rentenversicherung
- Den Bescheid zur Rentenversicherung unbedingt ablegen. Das gilt ganz besonders für die Feststellung der Rentenversicherungszeiten. Es gibt zwar keine Pflicht zur Verwahrung, aber nur so kann man sich im Streitfall gegenüber der Rentenversicherung schneller und besser durchsetzen.
- Steuerbescheide
- Es ist empfehlenswert, Steuerbescheide abzuheften und zu behalten. Auf ihnen sind viele wichtige Daten vermerkt, etwa die Zahlungen an die Rentenkasse. Gibt es Streit über Versicherungszeiten, können die alten Steuerbescheide auch noch Jahrzehnte später zur Klärung beitragen.
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